TITELTHEMA DAS TITELTHEMA Pflegebedürftigkeit von Angehörigen Jetzt die richtigen Entscheidungen treff Was tun, wenn die Eltern pflegebedürftig werden? Es ist eine einfache Rechnung. Die meisten Kinder werden zwischen dem 20. und dem 40. Lebensjahr der Eltern zur Welt gebracht. Wie immer bestätigen die Ausnahmen die Regel, jedoch werden Menschen ab rund dem 50. Lebensjahr am häufigsten vor die Herausforderung gestellt, dass die eigenen Eltern einer Pflege bedürfen. Und das ist eine enorme Herausforderung, da jede Situation individuelle Maßnahmen erfordert. Hinzu kommt, dass sich die Pflegebedürftigkeit im Alter in den seltensten Fällen abrupt einstellt. Das heißt, dass in aller Regel sich die Pflegebedürftigkeit schrittweise verändert und diese schrittweisen Veränderungen bedürfen jeweils angepassten Maßnahmen. Es kann also durchaus vorkommen, dass man wochenlang nach einer passenden Lösung für ein bauliches Hindernis im Heim der Eltern sucht und wenn es gelöst ist, sich der Zustand des pflegebedürftigen Menschen so verändert, dass die Lösung noch vor dessen Umsetzung nicht mehr ausreicht. Wer sich gemeinsam mit den pflegebedürftigen Eltern für eine grundlegende Veränderung entscheidet, nämlich die eines Umzugs in ein Pflegeheim, hat zwar viele Entscheidungen in die Hände dieses gegeben, sieht sich nun jedoch vor den Herausforderungen diese Kosten aufbringen zu müssen. Je nach Pflegegrad, ob nur ein oder beide Elternteile in ein Pflegeheim umziehen und natürlich des Standards eines Pflegeheims können immense finanzielle Belastungen bevorstehen. Reicht die Rente der Eltern und die Bezuschussung der Pflegeversicherung für die monatlichen Kosten eines Pflegeheims nicht aus, können auch die Kinder zu einer Zuzahlung aufgefordert werden. Aus diesem Grund entscheiden sich viele für eine Pflege in den eigenen vier Wänden, was nun wieder ganz andere Fragen aufwirft. Können das die Angehörigen selbst stemmen oder nimmt man die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch, der täglich erscheint und zum Beispiel die Körperpflege des oder der Pflegebedürftigen übernimmt. Wenn das nicht ausreicht, kann auch eine dauerhafte Pflegekraft notwendig sein, die im Haus mit lebt. Was ist hier rein rechtlich erlaubt und was nicht? Diese Fragen werden wir hier auf diesem Portal Experten stellen, die sich in den jeweiligen Bereichen sehr gut auskennen 8
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